Ich bin ausgebildete M.Sc. Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin. In meiner Praxis biete ich Verhaltenstherapie für Erwachsene an. Die Psychotherapie hat das Ziel, psychische Störungen mit Krankheitswert zu behandeln und zu heilen. Aufgrund meiner fundierten Ausbildung bin ich dazu berechtigt, verschiedene Störungsbilder psychotherapeutisch zu behandeln:

 

  • Angststörungen und Phobien
  • ADHS
  • Depression
  • Abhängigkeiten (Drogen, Alkohol, Spielsucht, etc.)
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Schlafstörung
  • Psychosomatische Störungen
  • Lern- und Arbeitsstörungen (u.a. Prokrastination)
  • Lebenskrisen (u.a. Burnout Syndrom)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Störungen der Impulskontrolle
  • …. Viele Mehr

 

Ablauf

Die erste Sitzung ist die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde. Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten wahrzunehmen, in dem es um eine diagnostische Abklärung gehen wird. Sie werden zudem Empfehlungen hinsichtlich des weiteren Vorgehens erhalten. 

 

Die eigentliche Psychotherapie beginnt mit bis zu vier probatorischen Sitzungen. Diese dienen vorrangig dazu, sich kennenzulernen und zu schauen, ob die „Chemie stimmt“. Bitte prüfen Sie das gut für sich, denn man weiß heute, dass dies ein wesentlicher Aspekt für einen Psychotherapieerfolg ist. Ich werde ebenfalls schauen,  ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt und ob ich Ihnen mit meinem Wissen, meiner psychotherapeutischen Erfahrung und meinen Kompetenzen gerecht werden kann. In diesem Zusammenhang führe ich mit Ihnen zudem eine ausführliche psychologische Diagnostik durch.

 

In der biographischen Anamnese werden Ereignisse aus der Vergangenheit besprochen und ihr Einfluss auf die heute bestehenden Probleme geprüft. Wir erstellen aus diesen Informationen ein Modell, das erklären soll, welche Faktoren die Entstehung der Symptome begünstigt haben und welche sie aufrechterhalten. Daraus leiten wir konkrete Ansatzpunkte für eine Psychotherapie ab. Am Ende der Probatorik entscheiden Sie, ob Sie die Therapie beginnen wollen.

 

Die Psychotherapie selbst ist ein sehr individueller Prozess, der sich an Zielen orientiert, die wir zu Beginn gemeinsam festlegen. Wir prüfen, ob sich der Weg in Etappen aufteilen lässt und beurteilen zwischendurch, ob die eingeschlagene Richtung die für Sie passende ist. Sie können jederzeit Fragen stellen oder einen anderen Weg vorschlagen. An vielen Stellen erfordert Psychotherapie Ihre aktive Mitarbeit, etwa durch Selbstbeobachtung oder Erprobung besprochener Verhaltensweisen. 

 

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal pro Woche statt. Manchmal kann es sinnvoll sein, mehrere Sitzungen am Stück durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass Erstgespräch, probatorische und psychotherapeutische Sitzungen kostenpflichtige Leistungen sind, deren Kosten von den Krankenkassen und anderen Kostenträgern erstattet werden können.

 

 

Kosten

Private Krankenversicherung

Bei Privaten Krankenversicherungen richten sich Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung nach der Art des individuellen Versicherungsvertrages. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, wie viele Psychotherapie-Stunden Ihnen erstattet werden. Es ist ratsam, sich diese Information vor Behandlungsbeginn schriftlich geben zu lassen und gegebenenfalls direkt die Antragsformulare anzufordern. 

Die Abrechnung der Honorarkosten privat versicherter Patient:innen richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).

 

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt für Beamt:innen einen Teil der Kosten der Behandlung. Nach den ersten fünf (probatorischen) Sitzungen muss ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden. Die Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle.

 

Selbestzahler:innen

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Die Abrechnung der Honorarkosten richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).